Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kund:inneninformationen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Mediapolis GmbH & Co. KG / Kreativwerk Leipzig (nachfolgend „Kreativwerk“), gelten für alle Verträge, die ein:e Verbraucher:in oder Unternehmer:in (nachfolgend “Kund:in” oder “Malgast“) mit dem Kreativwerk hinsichtlich der vom Kreativwerk in ihrem/seinem Ladengeschäft bzw. in ihren/seinen Verkaufsräumlichkeiten ausgestellten und/oder beworbenen Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Kund:innen widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge über den Kauf von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer:in im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Reservierung, Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden den Kund:innen im Ladengeschäft des Kreativwerk mitgeteilt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit per Barzahlung, per Kartenzahlung und bei vorheriger Vereinbarung für Firmen, Gruppen auch per Rechnung zu zahlen.
2.3 Einen Mindestumsatz von 20 Euro pro Person erwartet das Kreativwerk von jedem Malgast innerhalb des vereinbarten Mal-Slots. Das Kreativwerk behält sich vor, die Differenz in Rechnung zu stellen, insofern als der erwartete Mindestumsatz nicht erreicht wird.
2.4 Für jeden nicht abgesagten Malplatz (Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin und nur in schriftlicher Form) zu den regulären Öffnunsgzeiten, stellt das Kreativwerk der Gruppe oder den anderen Teilnehmer:innen der Gruppe, die Ausfallgebühr von 20 Euro/Person in Rechnung. Bei gebuchten Kursen wie JGA oder Teamevents oder Kindergeburtstag, ist eine Absage ist nach der Bestätigung der Buchung nicht mehr möglich. Es werden die Kosten pro Person in voller Höhe, wie es im Angebot steht, grundsätzlich in Rechnung gestellt.
Dieser Betrag (oder das anteilige Keramikguthaben aus dem Kurs-Paket) kann als Guthaben für die Bemalung einer Keramik am Maltermin verwendet werden. Die vorgenannten Bedingungen werden dem Malgast als Bestandteil der Mailbestätigung der Reservierung im Vorfeld mitgeteilt.
2.5 Für Gruppen ab 6 Personen erhebt das Kreativwerk eine Vorkasse von je 20 Euro pro Person bzw. max. 120 Euro für bis zu 12 Personen. Die Vorkasse wird mit den Gesamtkosten nach dem Maltermin verrechnet.
2.6 Der Kurs für JGA ist nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen buchbar. Eine Teilnahme mit weniger als 6 Personen ist möglich, die vollen Kosten für 6 Personen sind dennoch zu entrichten.
2.7 Wird der Malgast innerhalb des Mal-Slots von 3 Stunden mit dem Malen nicht fertig, kann er einen weiteren Termin für das Weitermalen für 10 Euro buchen. Die unfertige Keramik wird im Kreativwerk für max. 2 Wochen aufbewahrt. Der Malgast ist verpflichtet, innerhalb von max. 2 Wochen einen neuen Termin über das Reservierungssystem zu buchen. Lagert die Keramik länger als 2 Wochen im Kreativwerk, wird das Kreativwerk dem Malgast Lagerungskosten in Höhe von 1 Euro/Tag in Rechnung stellen (siehe Punkt 6.2)
3) Liefer- und Versandbedingungen bei Paketversand der Keramik
Versendet das Kreativwerk auf Verlangen des Kunden die verkaufte Ware an eine vom Kunden angegebene Lieferanschrift, so gilt für die Lieferung der Ware Folgendes:
3.1 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die das Kreativwerk nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
3.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die Kundin, der Kunde zu vertreten hat, trägt die Kundin, der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.
3.3 Die Kosten für die Bearbeitung und den Paketerversand der Keramik trägt die Kundin, der Kunde. Eine Preisliste ist beim Bezahlvoqrgang im Kreativwerk einsehbar.
4) Eigentumsvorbehalt
4.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich das Kreativwerk bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
4.2 Gegenüber Unternehmern behält sich das Kreativwerk bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
5) Mängelhaftung
5.1 Die Kundin, der Kunde ist nicht berechtigt Ersatz für Fehler in der Glasur, die die Funktion der Keramik nicht beeinträchtigen, zu verlangen. Beim Abholvorgang wird der Kundin, dem Kunden die Keramik zur Ansicht präsentiert, es obliegt der Pflicht der Kundin, des Kunden oder der Person, die vom Kunden zur Abholung beauftragt wurde, die Keramik auf Unversehrheit zu prüfen und ggf. jedwede Beanstandung in dem Moment zu äußern. Nach Verlassen der Geschäftsräume besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Reparatur. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ausgenommen hiervon ist, wenn die Keramik undichte Stellen aufweist.
5.2 Bei Mängeln, welche sich eindeutig als Materialfehler erweisen, und welche zum Beispiel zum Bruch der Keramik beim Brennvorgang führen, gelten folgende Regelungen.
• Erstattung des Kaufbetrages in voller Höhe in Form eines Gutscheins
• Ein Anspruch auf Erstattung der verlorenen Zeit beim Malen gibt es nicht.
Mit dem Erhalt der Rückerstattung des vollen Kaufbetrags verliert die Kundin, der Kunde das Eigentumsrecht an der beschädigten Keramik, diese geht in den Besitz des Kreativwerk über. Das Kreativwerk kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es die Keramik an die Kundin, den Kunden aushändigt oder nicht.
5.3 Es besteht kein Anspruch auf ein perfekts Ergebnis, weil das Keramikmalen auf handwerklicher Arbeit sowohl der Kundin, des Kunden (das Malen) als auch des Kreativwerk (das Glasieren und Brennen) basiert, womit jede Keramik ein Unikat wird. Kleine Schönheitsfehler beim Malen, in der Glasur und beim Brennvorgang können entstehen. Das geschieht eher selten, ist aber bei allen Handarbeiten einzukalkulieren und kein Grund zur Reklamation. Kleinere „Schönheitsfehler“ können durch das Kreativwewrk meistens behoben werden, sofern die Kundin, der Kunde es dem Kreativwerk vor der Benutzung der Keramik anzeigt. Bereits benutzte Keramik ist von jeder Art Reparatur ausgeschlossen.
5.4 Bei Mängeln, welche durch Nicht-Befolgen unserer Hinweise im Rahmen der Einführung zu Beginn des Mal-Slots sowie durch das Verhalten der Kundin, des Kunden beim Malen selbst, entstehen, haftet das Kreativwerk nicht. Solche Mängel sind zum Beispiel Stellen auf der Keramik, auf der keine Glasur haftet. Solche Mängel können erst nach dem Brennen sichtbar sein, und können durch folgende Faktoren verursacht werden:
• Verzehr von fetthaltigen Snacks wie Muffins beim Malen, wodurch Fettflecken auf der Rohkeramik haften bleiben. Ebenso ist darauf zu achten, dass vor dem Malen die Hände gewaschen werden. Handcreme, Sonnenmilch hinterlassen eine Fettschicht auf den Finger, welche dadurch beim Glasurbrand zu Fehlern führen können.
• Benutzung von Fremdmaterialien, welche nicht zum Sortiment des Kreativwerk gehören, wie zum Beispiel, selbst mitgebrachte sehr weiche Bleistifte. Diese hinterlassen sehr feine Rückstände, die den Schutzfaktor der Glasur beeinträchtigen können.
5.5 Das Kreativwerk behält sich das Recht vor, Keramiken von Malgästen nicht zu brennen, wenn diese die Hinweise des Kreativwerk nicht befolgen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Malgast den Stellrand der Keramik bemalt trotz des eindeutigen Hinweis bei der Einführung zu Beginn des Mal-Slots.
5.6 Die fertig gebrannten Keramiken (Steingut und Steinzeug) sind spülmaschinenfest, können aber nach einiger Zeit des Gebrauchs durch die Spülmaschine Haarrisse aufweisen. Wer diese nicht möchte, sollte die Keramiken zügig von Hand spülen oder die Keramiken vollständig bemalen, da Haarrisse nur auf unbemalten Stellen entstehen. Grundsätzlich raten wir von der Spülmaschine für Steingut-Keramiken ab. Auf keinen Fall sollten Steingut-Keramiken in die Mikrowelle getan werden.
6) Aufbewahrungspflicht und Lagerungskosten
6.1 Das Kreativwerk hat die Pflicht, für die ordentliche und sichere Lagerung der Keramik bis zur Abholung durch die Kundin, den Kunden zu sorgen. Der Kundin, der Kundin wird durch das Kreativwerk eine Kulanzzeit von drei (3) Monaten ab dem vereinbarten Abholdatum gewährt, innerhalb derer die Kundin, der Kunde verpflichtet ist ihre/seine Keramik abzuholen.
6.2 Nach Ablauf der 3-monatigen Kulanzzeit, fallen Lagerungskosten für die Keramik an. Diese betragen 3 Euro pro Keramikwoche. Etwaige Schließungszeiten des Kreativwerk, wie zum Beispiel Sommerferien, werden von der Anrechnung zu den Lagerungskosten ausgeschlossen. Eine Herausgabe der Keramik kann nach Ablauf der Kulanzzeit, nur gegen Zahlung der Lagerungskosten erfolgen. Beim Bezahlen nach dem Maltermin, wird die Kundin, der Kunde durch die Mitarbeiter:in des Kreativwerk über das Thema Lagerungskosten unterrichtet. Zudem ist der Hinweis zu den Lagerungskosten auf dem Abholschein klar und deutlich für die Kundin, den Kunden sichtbar.
6.3 Verbleibt die Keramik im Kreativwerk länger als 6 Monate, ohne dass durch den Kunden eine Rücksprache mit dem Kreativwerk im Bezug auf Lagerung getroffen wurde, verliert der Kunde seinen Anspruch darauf. Die Keramik geht automatisch in den Besitz des Malstudios über. Das Kreativwerk behält sich vor, die Keramik zum Verkauf anzubieten und den Erlös als Spende an eine wohltätige Organisation seiner Wahl zu übergeben.
7) Einlösung von Geschenkgutscheinen
7.1 Gutscheine, die über das Ladengeschäft des Kreativwerk käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Kreativwerk eingelöst werden.
7.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
7.3 Geschenkgutscheine können nur vor der Abrechnung eines Einkaufs an der Kasse im Kreativwerk eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf ist nicht möglich.
7.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
7.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
7.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Kreativwerk angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
7.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
7.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar, das Malstudio kann mit befreiender Wirkung an den jeweilige:n Inhaber:in, der/die den Geschenkgutschein im Ladengeschäft des Kreativwerk einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn das Kreativwerk Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers, der jeweiligen Inhaberin hat.
8) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9) Alternative Streitbeilegung
10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2 Das Kreativwerk ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.